Verlängerung der Ausnahmeregelung für die Anwendung der PRAE
Die vom Sport erwirkte Ausnahmeregelung für die Anwendung der PRAE (Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung), dass wenn aufgrund der COVID-19 Krise Sportstätten gesperrt sind bzw. waren und alle anderen Voraussetzungen für den Bezug erfüllt sind, auch ohne das Vorliegen einer Reisetätigkeit vom Verein/Verband steuer- und sozialversicherungsfrei eine PRAE ausgezahlt werden darf, wurde nun vorläufig bis 31.3.2021 verlängert.
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