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Änderung der Lockerungsverordnung: Maskenpflicht

Die Änderung der COVID-19-Lockerungsverordnung, die auch den Sport betrifft, ist in Kraft getreten. In Indoor-Kundenbereichen muss ab sofort wieder ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Während der Sportausübung ist weiterhin kein Mund-Nasen-Schutz notwendig.

Hier können Sie die neuen Richtlinien für den Sportbetrieb des ASKÖ-Sportcenters Graz-Eggenberg im Zeitraum der COVID-19-Krise, welche ab 14. September 2020 gültig sind downloaden.

Vor Beginn des Trainings hat der Betreuer (Trainer) diese zu unterschreiben und damit auch die Kenntnisnahme schriftlich zu bestätigen. Die unterschriebenen Richtlinien können auch im Vorhinein per Mail an office@askoe-steiermark.at  gesendet werden.

Nachstehend finden Sie weitere Informationen von Sport Austria zur Thematik:

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