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PRAE-Meldung: Was Vereine jetzt wissen müssen

PRAE-Meldung: Was Vereine jetzt wissen müssen

von Lisa Almer und Anna Kössler

Viele Sportvereine arbeiten mit ehrenamtlichen Trainer:innen, Betreuer:innen oder Schiedsrichter:innen. Um deren Einsatz zu honorieren, gibt es in Österreich die Pauschale Reiseaufwandsentschädigung (PRAE). Diese ermöglicht es Vereinen, Aufwände unkompliziert und steuerfrei abzugelten. Damit alles korrekt abgewickelt wird, sind jedoch einige wichtige Meldepflichten zu beachten.

Was ist die PRAE?

Die Pauschale Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) ist eine steuer- und sozialversicherungsfreie Vergütung für Personen, die im Rahmen eines Vereins ehrenamtlich tätig sind – zum Beispiel:

- Trainer:innen
- Übungsleiter:innen
- Schiedsrichter:innen
- sonstige Funktionär:innen im Sportbetrieb

Sie dient dazu, Aufwendungen wie Fahrtkosten oder Zeitaufwand pauschal abzugelten, ohne dass dafür ein Dienstverhältnis entstehen muss.

Höchstgrenzen der PRAE:

- maximal 120 Euro pro Einsatztag
- maximal 720 Euro pro Monat

Diese Beträge dürfen nicht überschritten werden, damit die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit erhalten bleibt.

Wer muss PRAE-Zahlungen melden?

Alle Vereine und Verbände in Österreich, die PRAE-Zahlungen leisten, sind verpflichtet, diese jährlich an das Finanzamt zu melden.

Das bedeutet konkret:
Jeder Verein, der im Laufe eines Jahres PRAE ausbezahlt hat, muss diese Zahlungen gesammelt bekanntgeben.
Die Meldung betrifft alle Personen, die eine solche Entschädigung erhalten haben.
Auch wenn die Beträge steuerfrei sind, besteht trotzdem eine gesetzliche Meldepflicht.

Bis wann muss gemeldet werden?

Für die Meldung gibt es eine klare Frist: Bis spätestens 28. Februar des Folgejahres müssen alle im Vorjahr geleisteten PRAE-Zahlungen dem Finanzamt gemeldet werden.

Beispiel:
Zahlungen aus dem Jahr 2025 müssen bis 28. Februar 2026 gemeldet werden. Eine verspätete oder unterlassene Meldung kann zu Problemen mit dem Finanzamt führen – daher sollte diese Frist unbedingt eingehalten werden.

Wie erfolgt die Meldung?

Die PRAE-Meldung kann auf zwei Wegen durchgeführt werden:

1. Elektronisch über ELDA
Die bevorzugte Variante ist die elektronische Übermittlung über das System ELDA (Elektronischer Datenaustausch) mittels ID Austria.

2. Per Papierformular
Alternativ kann die Meldung auch mit dem Formular L19 in Papierform an das zuständige Finanzamt geschickt werden.

Für Vereine mit mehreren PRAE-Empfänger:innen empfiehlt sich in der Regel die elektronische Variante, da sie schneller und übersichtlicher ist.

Fazit

Die PRAE ist ein wichtiges Instrument, um ehrenamtliches Engagement im Sport zu unterstützen. Gleichzeitig bringt sie für Vereine eine klare Verantwortung mit sich:
Wer PRAE auszahlt, muss diese Zahlungen auch korrekt und fristgerecht melden.

Mit der Einhaltung der Höchstbeträge und der jährlichen Meldung bis Ende Februar sind Vereine auf der sicheren Seite.

Noch Fragen?

Weitere Informationen und hilfreiche Unterlagen findet ihr über unseren Servicebereich. Bei Unsicherheiten unterstützt euch unser Team gerne bei der korrekten Abwicklung der PRAE-Meldung.

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