PRAE - Neuerungen 2023
Zu melden werden die ZVR-Nummer und die Steuernummer (falls vorhanden) des auszahlenden Vereins/Verbands sowie Familien-, Vorname, Sozialversicherungsnummer des/der Empfänger:in und der Gesamtbetrag, der ausbezahlt wurde, sein. Die Meldung muss im Folgejahr (d.h. erstmal 2024) bis spätestens Ende Februar erfolgen.
Unter Service/Downloads finden Sie das angepasste monatliche PRAE-Formular zur Dokumentation monatlicher Auszahlungen an PRAE-Empfänger:innen. Es wird ebenso die Möglichkeit einer digitalen Jahresmeldung geben.
Das Bundesministerium für Finanzen wird in den nächsten Wochen zur Aufzeichnungs- und Meldepflicht sowie zu typischen Fragen rund um die Anwendung der PRAE noch offizielle Informationen verlautbaren.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Webseite des BMF
Weitere Infos: