PRAE - Neuerungen 2023

PRAE Meldeformular

Mit 1.1.2023 werden die Tages- und Monatssätze der Pauschale Reiseaufwandsentschädigung von maximal 60 auf 120 Euro bzw. maximal 540 auf 720 Euro erhöht. Gleichzeitig wird eine jährliche Meldepflicht für den auszahlenden Verein/Verband eingeführt.

Zu melden werden die ZVR-Nummer und die Steuernummer (falls vorhanden) des auszahlenden Vereins/Verbands sowie Familien-, Vorname, Sozialversicherungsnummer des/der Empfänger:in und der Gesamtbetrag, der ausbezahlt wurde, sein. Die Meldung muss im Folgejahr (d.h. erstmal 2024) bis spätestens Ende Februar erfolgen.

Unter Service/Downloads finden Sie das angepasste monatliche PRAE-Formular zur Dokumentation monatlicher Auszahlungen an PRAE-Empfänger:innen.  Es wird ebenso die Möglichkeit einer digitalen Jahresmeldung geben.

Das Bundesministerium für Finanzen wird in den nächsten Wochen zur Aufzeichnungs- und Meldepflicht sowie zu typischen Fragen rund um die Anwendung der PRAE noch offizielle Informationen verlautbaren.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Webseite des BMF

Weitere Infos:

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