Bundes-VereinszuschussAusschreibung jährliches Bundes-Vereinszuschussprogramm der ASKÖ für das Jahr 2023 gemäß §10 Abs. 6 BSFGASKÖ-Mitgliedsvereine können im Jahr 2023 für Zwecke der Förderung eines Vereinszuschusses für folgende Inhalte Anträge stellen:
Abgabeschluss: 30. September des betreffenden Kalenderjahres. Die Modalitäten von Gewährung, Auszahlung, Verwendung und Abrechnung müssen entsprechend dem Bundes-Sportförderungsgesetz eingehalten werden. Belege über die verwendeten Bundesvereinszuschuss-Förderungsmittel sind dem Landesverband zu übermitteln. Der Förderung ist auf Verlangen des Landesverbandes auch ein Sachbericht über die Verwendung der eingesetzten Mittel beizuschließen. Unberechtigt eingesetzte Fördermittel sind an die ASKÖ zurück zu leiten. |