Zielgruppe
ASKÖ-Vereinsmannschaften (keine Auswahlmannschaften)
Förderungsvoraussetzungen
Die ASKÖ-Spitzensportförderung kann nur Mannschaften der höchsten österreichischen Spielklasse zuerkannt werden. Sollte es nur eine Spielklasse in Österreich geben, müssen mindestens sechs Mannschaften in dieser Klasse teilnehmen.
Die Mannschaften dürfen keine Profis (Hauptquelle der Einnahmen durch Sportausübung) beinhalten.
Es können nur vollständig ausgefüllte, bis zum Abgabetermin einlangende Ansuchen (Datum des Poststempels, Email) berücksichtigt werden!
Richtlinien für die Abrechnung der Sportfördermittel
Die Nachweise für die Abrechnung müssen bis längstens zu dem im Antwortschreiben angegebenen Termin an den ASKÖ Landesverband Steiermark übermittelt werden. Die vorgelegten Rechnungen dienen als Verrechnungsunterlage und können dem Verein nicht rückerstattet werden.
Für die Abrechnung von Sportförderungsmitteln können nur Originalbelege (Rechnungen, Formulare) anerkannt werden.
Die Rechnungen müssen auf den Verein lauten.
Rechnungen müssen deutlich lesbar Name und Adresse des Ausstellers aufweisen und ein Datum tragen.
Das Rechnungs-/Zahlungsdatum muss aus dem Jahr stammen, in welchem die Beschlussfassung betreffend ASKÖ-Spitzensportförderung erfolgte.
Der Rechnungstext muss allgemein verständlich sein. Ist dies nicht der Fall, so ist die Textierung schriftlich zu erläutern. Pauschalrechnungen (wie z.B. "Diverses" € 75,--) können grundsätzlich nicht anerkannt werden.
Den Rechnungen sind Zahlungsbelege (Überweisungsaufträge, Erlagschein- oder Zahlscheinabschnitte im Original) beizuheften. Bei Barzahlung muss der Vollzug der Zahlung ersichtlich sein.
Die Richtigkeit der Rechnungen ist durch die Unterschrift des Obmannes / der Obfrau sowie den Vereinsstempel zu bestätigen.
Die Anweisung von Förderungsmitteln kann nur auf das Vereinskonto erfolgen.
Hier können Sie das Formular "Ansuchen um ASKÖ-Spitzensportförderung MANNSCHAFTSSPORT" downloaden.
Füllen Sie das nachstehende Formular aus, um das Ansuchen über unsere Homepage abzuschicken. Mit * gekennzeichnete Felder müssen unbedingt ausgefüllt werden. Bei erfolgreichem Absenden des Ansuchens erhalten Sie eine Bestätigung auf Ihrem Bildschirm.
Abgabetermin: 31. Dezember