ASKÖ-Unterstützung für TrainerInnen und InstruktorInnengültig ab 2021 Anpruchsberechtigtsind InstruktorInnen (jedoch keine FIT-InstruktorInnen) und TrainerInnen, die innerhalb der letzten 2 Jahre eine staatliche Ausbildung an den Bundessportakademien (BSPA) in Graz, Innsbruck, Linz oder Wien in einer von der ASKÖ angebotenen Sportart oder eine gleichwertige Ausbildung im TrainerInnenbereich (wird individuell von der Bundesorganisation geprüft) erfolgreich absolviert haben. FörderungshöheInstruktorInnen erhalten einmalig max. € 300,-, TrainerInnen einmalig max. € 450,-. Jede Person kann grundsätzlich beide Förderungen in Anspruch nehmen, allerdings nur unter Einhaltung einer einjährigen Pause zwischen den beiden Ausbildungen. Einreichung von AnträgenDie Einreichung erfolgt über den Landesverband (Schloßstraße 20, 8020 Graz), der nach Prüfung der Anträge diese an die Bundesorganisation weiterleitet. Die Anträge können laufend übermittelt werden, die direkte Auszahlung an den betreffenden Verein erfolgt ebenfalls laufend.
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