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Kinderschutz geht uns alle an

Der Schutz von Kindern sowie präventive Maßnahmen haben innerhalb der ASKÖ mit ihren über 4.000 Vereinen und mehr als 200 Sportarten höchste Priorität.
Im Jahr 2024 begeht der ASKÖ-Fit-Frosch Hopsi Hopper sein 30-jähriges Jubiläum, während der Dachverband ASKÖ auf 100 Jahre Bestehen zurückblickt. Anlässlich dieses Jubiläumsjahres verstärkt die ASKÖ ihr Engagement im Bereich Kinderschutz, um Vereine, Mitarbeitende, Kinder sowie deren Eltern gezielt zu informieren, zu sensibilisieren und zu unterstützen. Unterstützt wird diese Initiative unter anderem durch Safe Sport / 100 % Sport und die Naturfreunde.
Bereits im Frühjahr 2024 wurde die ASKÖ-Kinderschutzcharta von Entscheidungsträger:innen sowie Teilnehmer:innen der ASKÖ-Zukunftskonferenz unterzeichnet und setzt damit ein deutliches Zeichen für die hohe Relevanz dieses Themenfeldes.
In einem nächsten Schritt folgen nun Unterlagen für Vereine, Mitarbeitende, Funktionär:innen und Eltern. Die Unterlagen sollen helfen, die individuelle Erstellung und Umsetzung des Kinderschutzkonzeptes im jeweiligen Verein zu begleiten und unterstützen.
Die wesentlichen Eckpfeiler sind dabei:
- Prävention und Sensibilisierung – Schulungen für Trainer:innen, Betreuer:innen und Vereinsmitglieder zur Erkennung und Vermeidung von Gefährdungen.
- Verhaltenskodex und Leitlinien – Klare Regeln und Richtlinien für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen im Sport.
- Überprüfung von Betreuungspersonen – Vorlage einer Strafregisterbescheinigung für Kinder und Jugend Fürsorge und regelmäßige Überprüfungen (alle 3-5 Jahre).
- Beschwerde- und Meldesysteme – öffentlich ersichtliche Kontakte zu Vertrauenspersonen/Kinderschutzbeauftragte und anonyme Meldewege für Verdachtsfälle und Beschwerden.
- Handlungskonzept für Verdachtsfälle – Klare Abläufe zur Intervention und Unterstützung betroffener Kinder/Jugendlicher.
- Partizipation von Kindern/Jugendliche und Eltern – Einbindung der Kinder und ihrer Eltern in die Entwicklung und Umsetzung des Schutzkonzepts.
- Evaluation und Weiterentwicklung – Regelmäßige Überprüfung und Anpassung des Kinderschutzkonzepts an neue Herausforderungen.
Zum DOWNLOAD:
Wozu ist das gut? Die Bestätigung für Freiwilligenorganisationen (FWO) dient ausschließlich zur Vorlage bei österreichischen Behörden. Sie ist etwa nötig, wenn Freiwillige einen kostenlosen Strafregisterauszug beantragen möchten. Der Nachweis bestätigt ausschließlich das Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 3 Abs. 1 sowie § 2 Absatz 2 FreiwG. Darüber hinaus werden keine zusätzlichen rechtserheblichen Feststellungen getroffen.














