Aufgrund der neuen 544. Verordnung: 2. COVIC-19-Schutzmaßnahmengesetz gelten ab Montag, 7. Dezember 2020 folgende Richtlinien für den Sportbetrieb im ASKÖ-Stadion Graz-Eggenberg:
Grundsätzlich ist das Betreten des ASKÖ-Sportcenters Graz-Eggenberg zur Ausübung von Sport untersagt.
Vom Betretungsverbot ausgenommen sind angemeldete:
- Spitzensportler - Indoor/Outdoor
- Berufssportler - Indoor/Outdoo
- Sportartspezifische Einzelsportarten - Outdoor - 10 m2 pro Person (Leichtathletik, Tennis etc.)
- sowie deren Betreuer (Trainer)
- Medienvertreter
Hier können Sie die neuen Richtlinien für den Sportbetrieb im ASKÖ-Sportcenters Graz-Eggenberg im Zeitraum der COVID-19-Krise, welche ab Montag, 7. Dezember 2020, gültig sind, downloaden.
Vor Beginn des Trainings hat der Betreuer (Trainer) diese zu unterschreiben und damit auch die Kenntnisnahme schriftlich zu bestätigen. Die unterschriebenen Richtlinien können auch im Vorhinein per Mail an office@askoe-steiermark.at gesendet werden.