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Bundes-Vereinszuschuss

Ausschreibung jährliches Bundes-Vereinszuschussprogramm der ASKÖ für das Jahr 2023 gemäß §10 Abs. 6 BSFG

ASKÖ-Mitgliedsvereine können im Jahr 2023 für Zwecke der Förderung eines Vereinszuschusses für folgende Inhalte Anträge stellen:

  1. Einsatz ausgebildeter Trainer*innen (Übungsleiter*innen, Instruktor*innen) und Funktionär*innen im Verein
  2. Durchführung von Trainingsmaßnahmen
  3. Teilnahme an und Durchführung von Wettkämpfen
  4. Unterstützung des nationalen Trainings- und Wettkampfbetriebs und/oder Bereitstellung der dafür notwendigen Infrastruktur
  5. Errichtung, Erhaltung, Miete und Instandhaltung von Sportstätten unter besonderer Beachtung von Barrierefreiheit
  6. Anschaffung und Instandhaltung von Sportgeräten

Abgabeschluss: 30. September des betreffenden Kalenderjahres.

Die Modalitäten von Gewährung, Auszahlung, Verwendung und Abrechnung müssen entsprechend dem Bundes-Sportförderungsgesetz eingehalten werden.

Belege über die verwendeten Bundesvereinszuschuss-Förderungsmittel sind dem Landesverband zu übermitteln.
Bei Teilnehmerlisten ist neben dem Namen auch der jeweilige ASKÖ-Verein anzuführen.

Der Förderung ist auf Verlangen des Landesverbandes auch ein Sachbericht über die Verwendung der eingesetzten Mittel beizuschließen.

Unberechtigt eingesetzte Fördermittel sind an die ASKÖ zurück zu leiten.