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Bundes-Vereinszuschuss
Ausschreibung jährliches Bundes-Vereinszuschussprogramm der ASKÖ für das Jahr 2023 gemäß §10 Abs. 6 BSFG
ASKÖ-Mitgliedsvereine können im Jahr 2023 für Zwecke der Förderung eines Vereinszuschusses für folgende Inhalte Anträge stellen:
- Einsatz ausgebildeter Trainer*innen (Übungsleiter*innen, Instruktor*innen) und Funktionär*innen im Verein
- Durchführung von Trainingsmaßnahmen
- Teilnahme an und Durchführung von Wettkämpfen
- Unterstützung des nationalen Trainings- und Wettkampfbetriebs und/oder Bereitstellung der dafür notwendigen Infrastruktur
- Errichtung, Erhaltung, Miete und Instandhaltung von Sportstätten unter besonderer Beachtung von Barrierefreiheit
- Anschaffung und Instandhaltung von Sportgeräten
Abgabeschluss: 30. September des betreffenden Kalenderjahres.
Die Modalitäten von Gewährung, Auszahlung, Verwendung und Abrechnung müssen entsprechend dem Bundes-Sportförderungsgesetz eingehalten werden.
Belege über die verwendeten Bundesvereinszuschuss-Förderungsmittel sind dem Landesverband zu übermitteln.
Bei Teilnehmerlisten ist neben dem Namen auch der jeweilige ASKÖ-Verein anzuführen.
Der Förderung ist auf Verlangen des Landesverbandes auch ein Sachbericht über die Verwendung der eingesetzten Mittel beizuschließen.
Unberechtigt eingesetzte Fördermittel sind an die ASKÖ zurück zu leiten.