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Vereinsgründung

Vereine sind freiwillige Zusammenschlüsse von mindestens zwei Personen. Ein Verein ist auf Grund von Statuten organisiert und dient der gemeinsamen Verfolgung eines bestimmten, ideellen Zwecks. Die Freiheit, sich einen Verein zu gründen oder einem Verein anzugehören, ist in Österreich ein demokratisches Recht.

Zuständige Behörden in der Steiermark:

  • Bezirkshauptmannschaften
  • Landespolizeidirektion Steiermark
    • Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung
    • Polizeikommissariat Leoben

   
Weitere Informationen (BM Inneres)