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ASKÖ-Unterstützung für TrainerInnen und InstruktorInnen

gültig ab 2021

Anpruchsberechtigt

sind InstruktorInnen (jedoch keine FIT-InstruktorInnen) und TrainerInnen, die innerhalb der letzten 2 Jahre eine staatliche Ausbildung an den Bundessportakademien (BSPA) in Graz, Innsbruck, Linz oder Wien in einer von der ASKÖ angebotenen Sportart oder eine gleichwertige Ausbildung im TrainerInnenbereich (wird individuell von der Bundesorganisation geprüft) erfolgreich absolviert haben.
 

Förderungshöhe

InstruktorInnen erhalten einmalig max. € 300,-, TrainerInnen einmalig max. € 450,-. Jede Person kann grundsätzlich beide Förderungen in Anspruch nehmen, allerdings nur unter Einhaltung einer einjährigen Pause zwischen den beiden Ausbildungen.
 

Einreichung von Anträgen

Die Einreichung erfolgt über den Landesverband (Schloßstraße 20, 8020 Graz), der nach Prüfung der Anträge diese an die Bundesorganisation weiterleitet. Die Anträge können laufend übermittelt werden, die direkte Auszahlung an den betreffenden Verein erfolgt ebenfalls laufend.

Die Anträge müssen folgende Daten und Unterlagen beinhalten:

  • Angaben über die Person (Name, Anschrift, E-Mailadresse, Telefonnummer)
  • Positives Abschlusszeugnis (Kopie von beiden Seiten!)
  • Bestätigung des Vereins, dass die geförderte Person zum Zeitpunkt der Ausbildung in einem ASKÖ-Verein tätig war bzw. aktuell noch tätig ist.
  • Gefördert werden Aufenthalts- und Ausbildungskosten. Der Nachweis über die Kosten in der Höhe des Förderbetrages erfolgt in Form von abrechenbaren Belegen gemäß den Richtlinien der Bundessportförderung, d.h. Originalbelege plus durchgehender Zahlungsfluss. In keinem Fall dürfen die Abrechnungsbelege älter als fünf Jahre sein.