Nach Veröffentlichung der 111. Verordnung: 4. Novelle der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung ist ein Trainingsbetrieb mit Kindern und Jugendlichen im Freien - unter Einhaltung folgender Richtlinien für den Sportbetrieb im ASKÖ-Stadion Graz-Eggenberg - ab sofort möglich:
Grundsätzlich ist das Betreten des ASKÖ-Sportcenters Graz-Eggenberg zur Ausübung von Sport untersagt.
Unter Einhaltung eines Mindestabstandes von zwei Metern, zwischen Personen, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben sowie das Tragen einer FFP2-Maske ohne Ausatemventil bzw. ein Mund-Nasen-Schutz bei Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sind folgende Personen vom Betretungsverbot ausgenommen:
- Spitzensportler - Indoor/Outdoor sowie deren Betreuer (Trainer)
- Berufssportler - Indoor/Outdoor sowie deren Betreuer (Trainer)
- Sportartspezifische Einzelsportarten - Outdoor - 20 m2 pro Person (Leichtathletik, Tennis etc.)
- Vereinssport für Kinder und Jugendliche U18 – Outdoor - 20m2 pro Person
- pro Gruppe max. 10 Kinder + 2 Betreuer (Trainer)
- Medienvertreter
Hier können Sie die neuen Richtlinien für den Sportbetrieb im ASKÖ-Sportcenters Graz-Eggenberg im Zeitraum der COVID-19-Krise, welche ab Montag, 15. März 2021, gültig sind, downloaden.
Weiters finden Sie hier eine Vorlage für das Contact Tracing der Sport Austria (Teilnehmerlisten sind zwingend zu führen).
Vor Beginn des Trainings hat der Betreuer (Trainer) diese zu unterschreiben und damit auch die Kenntnisnahme schriftlich zu bestätigen. Die unterschriebenen Richtlinien können auch im Vorhinein per Mail an office@askoe-steiermark.at gesendet werden.