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Datenschutz-Anpassungsgesetz

Datenschutz-Anpassungsgesetz

Mit 25. Mai 2018 trat das Datenschutz-Anpassungsgesetz für das österreichische Datenschutzgesetz (DSG) sowie die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Bereits bis dato galt in Österreich das Datenschutzgesetz 2000, d.h. die Datenschutzgrundverordnung ist nichts komplett Neues.

Die Regelungen wurden allerdings verschärft und verpflichten die Verantwortlichen künftig zu transparenter und nachvollziehbarer Dokumentation der erhobenen Daten. Zur Einhaltung des Grundsatzes der Datenminimierung gilt es sich mit den eigenen Arbeitsprozessen auseinander zu setzen und diese bei Bedarf zu adaptieren. Allgemein gültige Vorlagen, die ohne Auseinandersetzung mit dem Thema einfach implementiert werden können, gibt es nicht.

Die BSO stellt Arbeitsbehelfe und Unterlagen zur Unterstützung zur Verfügung. Vorlagen, Muster, Checkliste, Erläuterungen und Empfehlungen für Sportvereine und -verbände finden Sie hier. Die Seminarunterlage zur neuen Datenschutzverordnung ist in unserer Online-Datenbank ab sofort verfügbar.

Spezifische Vorlagen und Muster werden Ihnen auch auf der Seite unserer Bundesorganisation (hier) zur Verfügung gestellt. Diese Vorlagen und Muster sollen eine Hilfestellung sein, ersparen es aber leider nicht sich mit den tatsächlichen Gegebenheiten und Datenverarbeitungen im Verein auseinanderzusetzen. Weitere Arbeitsbehelfe und Unterlagen zur Unterstützung stellt die BSO zu Verfügung.

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